Kinderheim und Familiengruppen seit 1986.
Sie sind kein Erzieher (m/w/d) ?
Das sind im Regelfall Erzieherinnen und Erzieher mit abgeschlossener Berufsausbildung und staatlicher Anerkennung. Aber nicht nur.
Für die von uns für "Erzieher (m/w/d)" ausgeschriebenen Stellen kommen, neben Erzieherinnen und Erziehern mit staatlicher Anerkennung, grundsätzlich auch Bewerberinnen und Bewerber mit folgender beruflicher Qualifikation in Betracht:
Bis auf weiteres, derzeit befristet bis 01.03.2026, gelten als pädagogische Fachkraft auch Personen mit folgender Qualifikation:
Ja, bitte tun Sie das. Es gibt, je nach Art, Umfang und Dauer Ihrer individuellen Berufserfahrung in der Jugendhilfe die Möglichkeit, dass Sie von der zuständigen Aufsichtsbehörde für die von uns ausgeschriebene Tätigkeit die Zulassung als Fachkraft erhalten - und zu sehr guten Bedingungen bei uns arbeiten können. Das gilt vor allem für mehrjährig tätige Sozialassistenten und Sozialassistentinnen bzw. sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen.
Bewerben Sie sich also gerne auf die ausgeschriebene Stelle, wenn Sie eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Und wenn Sie sich nicht ganz sicher sein sollten: bewerben Sie sich trotzdem, die Prüfung und die Formalien erledigen wir.
Wir freuen uns auf Sie.
Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da (Kontakt).